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Gut zu wissen!

Verfasst: 19.06.2005, 07:06:18
von muc

Verfasst: 21.06.2005, 06:21:33
von scubafat
Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
Frist von einem Tag im E-Mail-Zeitalter ausreichend


na dann mal viel spass! :-)

Verfasst: 21.06.2005, 08:22:19
von Fan
scubafat hat geschrieben:Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
Frist von einem Tag im E-Mail-Zeitalter ausreichend


na dann mal viel spass! :-)
find ich richtig so. diese frist gilt ja schließlich nur

a) wenn sich überhaupt jemand über eine beleidigung beschwert
(dh, wenn sich niemand angesprochen fühlt, oder er sich denkt "was störts ne deutsche eiche, wenn sich ein wildschwein an ihr reibt" passiert gor nix)

b) ab dem zeitpunkt zu dem der forenbetreiber die beschwerde bekommt... (so leg ich das jedenfalls aus, in verbindung mit der sache, die wir im alten forum noch hatten, mit der klage wegen namensrechtverletzung... sowas gilt erst ab bekanntwerden...)

Verfasst: 21.06.2005, 16:31:21
von KGR84
darf man den schimpfenden dann eigentlich auch kicken?

Verfasst: 21.06.2005, 16:45:10
von erdna
Fan hat geschrieben:
scubafat hat geschrieben:Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
Frist von einem Tag im E-Mail-Zeitalter ausreichend


na dann mal viel spass! :-)
find ich richtig so. diese frist gilt ja schließlich nur

...

wenn es danach ging muesste ich das Forum hier schliessen, da ich das nicht Garantieren kann. Wenn ich im Urlaub bin und Vale grad mal ein paar Tage nicht reinschaut bleibts stehen. Um jetzt einer Klage zu 100% aus dem Weg zu gehen müsst ich also das Forum zu machen :roll: Einzige Möglichkeit dem aus dem Weg zu gehen ist mehrere Admins und Moderatoren zu ernennen die sich dann abwechseln. Ich denke aber mal hier gehts gesittet zu und 98% der Tage schaut auch einer von uns beiden rein.

Ciao Andre

Verfasst: 21.06.2005, 19:42:39
von Fan
oder es in die forumsregeln rteinschreiben, die jeder anerkennen muß, wenn er mitglied werden will, daß es auch mal länger als einen tag dauern kann...

Verfasst: 21.06.2005, 20:06:12
von KGR84
also das ist dem gericht dann glaube ich auch nicht recht, denn die wollen es ja innerhalb eines tages gelöscht haben oder?